Schweißrauchabsaugungen

Absaugung für  Schweißzelle

Absaugung für Schweißzelle

Wir bieten Schweißrauchabsaugungen für den Arbeitsplatz bis zur vollautomatisierten Produktionsanlage an.

  • Fahrbar: 800 - 3.000 m³/h Luft.
  • Stationär: 2.000 - 45.000 m³/h Luft.
  • ohne/mit Filtersystem bis max. 420 m² Filterfläche.
  • Punktabsaugungen für Schweißereien.
  • Filterblöcke für vollautomatisierte Schweißzellen.
  • Standardsysteme ab Lager und Sonderlösungen.
  • Beratung, Konstruktion, Verkauf und Installation aus einer Hand.

Schweißrauch ist ein Gefahrstoff

Es ist nicht nur ein Verkaufsargument, sondern eine auch in vielen Studien erprobte Tatsache, das menschengerechte und umweltgerechte Arbeitsplätze effizienter sind. Gerade Schweißer sind vielen unangenehmen und auch z.T. giftigen Stoffen ausgesetzt. Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Schweißrauch als Gefahrstoff zu handhaben.

"Saubere und arbeitsgerechte Arbeitsplätze erhöhen gleichzeitig die Produktivität sowie die Zufriedenheit der Menschen mit Ihrer Arbeit."

In der Vorschriften zur Reinhaltung der Atemluft an Schweißarbeitsplätzen sind die zur Entsorgung zu erfassenden Schadstoffe zusammengefasst. Eine örtliche Absaugung direkt am Schweißplatz bietet die beste Möglichkeit, Schadstoffe direkt am Entstehungsort zu erfassen.

"Nur eine örtliche Absaugung vermeidet eine Vermischung mit der Umgebungsluft."

Der im Vergleich zu einer Raumabsaugung geringe Volumenstrom einer örtlichen Absaugung (auch Punktabsaugung) erzeugt eine hohe Konzentration der Schadstoffe im Luftstrom. Dies hat praktische und wirtschaftliche Vorteile:

  • überschaubare Dimensionen für Filtersysteme, Luftleitungen und Ventilatoren.
  • leichtere Handhabung durch kleinere Abmessungen
  • hoher möglicher Volumenstrom und damit hohe Erfassungsgeschwindigkeit
  • Standardteile ermögliche eine leichte Installation
  • Erweiterungen für Schutzgasschweißen sind leicht durchführbar

§: Die staatliche Rahmenvorschrift Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Schweißrauch am Arbeitsplatz

Schweißrauch - Absaugung

Für den Arbeitgeber besteht nach §16 eine Ermittlungspflicht, ob am Arbeitsplatz Gefahrstoffe vorhanden sind. Schweißrauch ist in jedem Fall ein Gefahrstoff. Der Arbeitgeber ist nach §17 verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen für Arbeitsschutz- und Unfallverhütung zu treffen.

Nach §19 wird eine Rangfolge der Schutzmaßnahmen festgelegt:

  1. Arbeitsverfahrens so gestalten, dass gefährliche Stoffe erst gar nicht frei werden.
  2. Erfassung gefährlicher Stoffe direkt am Entstehungsort.
  3. Lüftungsmaßnahmen.
  4. Persönliche Schutzausrüstung.

Die folgende Tabelle stellt die vorgeschriebenen Absaugtechniken für verschiedenen ortsgebundene Schweißverfahren bei permanenten Einsatz dar.

Vorgeschriebene Lüftungsverfahren

Verfahren Un- bis niedriglegierter Stahl Aluminium Hochlegierter Stahl, NE außer Aluminium beschichteter Stahl
Gasschweißen Raumlüftung Raumlüftung örtlich örtlich
Lichtbogen-Schweißen örtlich örtlich örtlich örtlich
MIG- und MAG-Schweißen örtlich örtlich örtlich örtlich
WIG-Schweißen örtlich örtlich örtlich örtlich
WIG mit thoriumoxidfreien Wolframelektroden Raumlüftung Raumlüftung Raumlüftung Raumlüftung
Unterpulver-Schweißen Raumlüftung Raumlüftung Raumlüftung Raumlüftung
Laser-Schweißen örtlich örtlich örtlich örtlich
Andere thermische Verfahren örtlich örtlich örtlich  
Flammwärmen Raumlüftung Raumlüftung Raumlüftung Raumlüftung
Flammhärten Raumlüftung      
Brennschneiden Raumlüftung Raumlüftung örtlich Raumlüftung
Flämmen örtlich örtlich örtlich  
Plasmaschneiden örtlich örtlich örtlich örtlich

Angaben ohne Gewähr.

Raumlüftung bedeutet, das technische Maßnahmen für eine maschinelle Raumlüftung getroffen werden müssen. Eine passive Lüftung (offenes Fenster) reicht nicht aus.

Örtlich bedeutet, dass eine direkte Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe vorgesehen werden muss (örtliche Absaugung).

Falls Sie kurzzeitig Schweißen, im freien oder mobil Schweißen, sind in einigen Fällen einfachere Absaugtechniken zulässig. Wir empfehlen, sich bei offenen Fragen mit Ihre Genossenschaft in Verbindung zu setzen.

Unser Rat:

Beachten Sie, dass die oben angegebene Tabelle die nach der Rahmenrichtlinie vorgeschriebene Mindestens-Maßnahmen darstellen. Mit einer örtlichen Absaugung liegen Sie in jeden Fall auf der sicheren Seite und können problemlos andere Schweißverfahren einsetzen.

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