Atex "ATmosphères EXplosives"
Die Richtlinie 2014/34/EU regelt die zu berücksichtigenden Sicherheits-Standards bei der Herstellung und Zertifizierung von Geräten, Anlagen und Schutzeinrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen (Hersteller).
Die Richtlinie 1999/92/EG regelt Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Betreiber).
Staubklassen für Industriesauger
Industriestaubsaugern, Entstäuber und Kehrsaugmaschinen werden zur Bewertung von der DIN EN 60335-2-69 in die Staubklasse Kategorien L, M oder H eingeordnet. Für Asbest bestehen Zusatzanforderungen. So muss der Industriesauger der Staubklasse H zusätzlich baumustergeprüft nach TRGS 519 Nr. 7.2 Abs. 6 sein. Für Asbest darf also nicht jeder Industriesauger der Staubklasse H eingesetzt werden.
Staubklasse | Beschreibung |
Staubklassen L: Erhöhte Anforderungen Industriesauger der Staubklasse L dürfen nur bei Stäuben eingesetzt werden, die als leicht gefährlich bezeichnet werden, z.B. Gips, Kalk und Glimmer. Es werden mit einem max. Durchlassgrad von 1% keine besonderen Forderungen an die Filter gestellt. |
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Staubklasse M: Hohe Anforderungen Die Filter müssen einen max. Durchlassgrad von 0,1% aufweisen. Die auftretenden Luftgeschwindigkeiten müssen gemessen werden. Eine staubarme Entsorgung muss gewährleistet sein. Typische Stäube der Staubklasse M können sein Holz, Mangan und Kupfer. |
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Staubklasse H: Höchste Anforderungen Zu dieser Staubklasse zählen krebserregende Stäube wie Asbest, Arsen und Blei aber auch mit Bakterien und Keimen oder Schimmel kontaminierte Stäube. Die Staubklasse H fordert eine Messung der Luftgeschwindigkeit, staubfreie Entsorgung und höchste Anforderungen an die Filter mit einem max. Durchlassgrad von 0,005%. |